offiziell zugelassener Kooperationszahnarzt der KZV-Nordrhein
zur vertraglichen zahnärztlichen Betreuung von Pflegeeinrichtungen
|
Vorteile von Kooperationsverträgen
Das große gemeinsame Ziel ist die Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen
Welche Vorteile bieten Kooperationsverträge nach § 119b SGB V für die einzelnen Beteiligten?
Gesicherte zahnmedizinische Versorgung zur Erhaltung der Mundgesundheit
Koordinierung der zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung
Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen vor Ort
Frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs,
besondere Bedürfnisse der Pflegebedürftigen können besser berücksichtigt werden
Verminderung zahnmedizinischer und kurativer Erkrankungen
Verminderung zahnmedizinisch bedingter Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte
Vernetzung der an der Versorgung beteiligten Akteure
|
|