offiziell zugelassener Kooperationszahnarzt der KZV-Nordrhein
zur vertraglichen zahnärztlichen Betreuung von Pflegeeinrichtungen
Vorteile von Kooperationsverträgen
Das große gemeinsame Ziel ist die Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen
Welche Vorteile bieten Kooperationsverträge nach § 119b SGB V für die einzelnen Beteiligten?
Gesicherte zahnmedizinische Versorgung zur Erhaltung der Mundgesundheit
Koordinierung der zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung
Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen vor Ort
Frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs,
besondere Bedürfnisse der Pflegebedürftigen können besser berücksichtigt werden
Verminderung zahnmedizinischer und kurativer Erkrankungen
Verminderung zahnmedizinisch bedingter Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte
Vernetzung der an der Versorgung beteiligten Akteure
|
|